Deutschlands Tennis-Blog des Jahres 2023

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Tennis Corona Regelung in Deutschland


Tennis-Lockdown bis mindestens 31. März scheint festzustehen


Während z.B. in Niedersachsen im zweiten Lockdown Tennis und sogar  Tennistraining in der Halle unter Einschränkungen erlaubt blieb, sind die Aussichten für Tennisspieler in den meisten anderen Bundesländern bezüglich der Corona-Maßnahmen eher betrüblich: Wie eine Mitarbeiterin aus der Staatskanzlei in München und ein hochrangiger Beamter aus dem Innenministerium unabhängig voneinander berichten, sei ein – wenn möglich – bundesweiter Lockdown bis zum 31. März 2021 mit mehr oder weniger strikten Einschränkungen wie bisher bundesweit so gut wie beschlossen.

Nicht systemrelevante Freizeitbeschäftigungen, wie z.B. Tennis, sollen sogar bis mindestens Ende Juni gar nicht, oder nur mit sehr strikten Auflagen wieder möglich sein. Dies erfuhren die beiden „Informanten“ von your-tennis.de aus entscheidenden und informierten Kreisen, mit denen sie beruflich täglich zu tun haben.

 

Wie geht es mit dem Tennissport weiter in diesem Winter?


So ist mehr als anzunehmen, was sich auch anhand der derzeit weiter steigenden Corona-Infektionen andeutet: Die Tennis-Hallensaison 2020/21 muss für Tennisspieler und vor allem für Tennistrainer und Tennishallenbetreiber wohl abgeschrieben werden.

Natürlich gibt es während dieser Pandemie wichtigere Dinge als Tennis. Aber eine Sportart wie Tennis stärkt nun einmal auch das Immunsystem und ist – das haben mehrere Studien belegt – wahrlich kein Risikofaktor für Corona-Ansteckungen. Während das Tennis-Verbot in Bundesländern wie Bayern, NRW oder Baden-Württemberg für Amateur-Tennisspieler nervig und ärgerlich sein mag, für Tennistrainer, Betreibern von Tennishallen und Tennisschulen ist es in vielen Fällen existenzbedrohend!

Denn Die vom Bund und den Ländern gemachten Hoffnungen auf Unterstützung haben sich bis heute in vielen Fällen leider nicht realisiert:

  • Zwar gab es in einigen Bundesländern Zahlungen von bis zu 78% der Vorjahresumsätze, aber in vielen Bundesländern plagen viele Menschen, die – in welcher Form auch immer – vom Tennissport leben, mehr denn je Existenzsorgen.

 


Beispiel aus NRW: Soforthilfe für Tennistrainer wird sieben Monate nach Beantragung ohne plausible Erklärung abgelehnt!

 

Wie zum Beispiel am Niederrhein: Dort wurden berechtigte und sämtliche Anforderungen zur Unterstützung erfüllende Anträge aus dem März nach acht Monaten beantwortet – leider zumeist negativ. Der zuständige Sachbearbeiter Dr. Frank Stollmann (Leiter der Gruppe V A Heilberufe und Abteilung V Gesundheitsversorgung, Pflege- und Gesundheitsberufe, Krankenversicherung im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen) schickt dann zwar an alle Antragsteller eine elfseitige, kopierte und nicht verständliche Erklärung auf dem Postweg – ist aber für Nachfragen, Einsprüche oder sonstige Informationen nicht mehr zu erreichen …

Und so scheint es auch Anfang 2021 weiterzugehen, wie das Jahr 2020 leider endete: Für viele im Tennis und in anderen Sportarten tätige Menschen ebenso ungewiss für Angestellte und Selbständige in den Bereichen Gastronomie, Kultur oder auch Handel. Auf die Frage, warum Bund und Länder die zeitlich ausgeweiteten Lockdown-Pläne nicht schon jetzt kommunizieren, antworten die beiden „Informanden“ mit ihrer – hoffentlich nur – persönlichen Meinung: „Wahrscheinlich will man dem Volk nur häppchenweise die Wahrheit erzählen, damit keiner auf die Straße geht!“


 

Bietet das neu reformierte Infektionsschutzgesetz ein Schlupfloch für Tennisspieler?

 

Dass die Politik nicht sofort einen Lockdown bis Februar oder sogar Ende März beschlossen hat, liegt übrigens auch an juristischen Bestimmungen: So besagt das erst kürzlich reformierte Infektionsschutzgesetz, dass die Geltungsdauer solcher Maßnahmen grundsätzlich vier Wochen betragen soll – aber immer wieder verlängert werden kann!  

Das neu überarbeitete Infektionsschutzgesetz bietet im Hinblick auf die in vielen Tennishallen Anfang des Winters sehr gut realisierten Hygiene-Maßnahmen eigentlich ein kleines Schlupfloch. Denn so heißt es in den Bestimmungen, dass in bestimmten Bereichen Eingriffe nur zulässig seien, „soweit auch bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen“ eine wirksame Corona-Eindämmung „erheblich gefährdet wäre“. Und ob ein Einzel in der Tennishalle die Corona-Verbreitung wirklich fördern könnte, ist mit gesundem Menschenverstand eher auszuschließen.

Auch Weltärztepräsident Frank Ulrich Montgomery hält einen Corona-Lockdown in Deutschland bis Ostern für möglich


Trotz mehrfacher Anfragen bei verschiedenen verantwortlichen Stellen erhielt Deutschlands Tennis-Portal www.your-tennis.de übrigens weder eine Bestätigung noch ein Dementi zu den Gerüchten über einen bereits geplanten Tennis-Lockdown bis weit in das Jahr 2021.

Dass diese Befürchtungen zumindest nicht vollkommen abwegig sind, auch Weltärztepräsident Frank Ulrich Montgomery erwartet schon jetzt eine Verlängerung des Lockdowns. Und so ganz allein ist er mit dieser Annahme nicht. Die mit dem Lockdown angestrebten 50er-Inzidenz bereits Anfang Januar zu erreichen, hält der Weltärztepräsident nicht für realistisch, wie der den Zeitungen der Funke Mediengruppe sagt. Demnach sei eine Verlängerung des Lockdowns bis Ostern nicht auszuschließen.


Autor: Karsten Schmidt-Garve, Journalist & Sportwissenschaftler

 

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