Corona Lockdown light: Wo und wie ist Tennis in Deutschland November erlaubt und wie soll es weiter gehen?
- Wie auch schon im Frühjahr, haben auch die am 2. November in Kraft getretenen Corona-Maßnahmen natürlich gravierenden Einfluss auf den Tennissport in Deutschland.
- Die Mehrzahl der Tennistrainer, Hallenbetreiber und natürlich auch Tennisspieler befand sich zunächst viele Tage im Ungewissen, wie und wo im November Tennis gespielt werden kann.
Fest steht: Der Tennissport auf Amateur-Ebene ist derzeit extrem eingeschränkt; relativ schwer zu verstehen ist dabei, warum es zwischen den Bundesländern teilweise sehr unterschiedliche Regelungen gibt. Ein Beispiel: Wer im Hamburger Norden als Tennistrainer seine Hallenstunden absagen musste, schaute neidisch ein paar Kilometer nördlich nach Schleswig-Holstein: Dort war zumindest Einzeltraining auch in Tennishallen noch erlaubt. Einige Tage später ruderte dann auch Hamburg zurück und erlaubte Tennis-Einzeltraining.
Hessens Landesregierung überrascht mit ständigen Korrekturen und nicht vorhandener Kommunikation
Für die Tennisspieler und Tennistrainer schien die Welt am 3. November zumindest halbwegs in Ordnung – allerdings nicht mehr am Nachmittag:
- Als die Hessische Landesregierung am 30.Oktober die neue Verordnung für Hessen zum angekündigten Teil-Lockdown von Bund und Länder veröffentlichte, war – wie in den meisten Bundesländern – Tennis zumindest noch mit gewissen Einschränkungen möglich.
- Ohne vorherige Ankündigung und auch ohne nachvollziehbare Begründung dann die völlige Kehrtwende am 3. November: Der Freizeit- und Amateursportbetrieb wurde in ganz Hessen ursprünglich bis Ende des Monats vollständig ausgesetzt. Dies bedeutete auch, dass kein Tennis gespielt werden darf – nicht alleine, nicht zu zweit und auch nicht mit dem eigenen Hausstand. Alle öffentlichen und privaten Tennisanlagen – ob Halle oder Freiluft – müssen geschlossen werden!
- Einige Tage später dann doch die Kehrtwende: Tennis zu zweit im Freien wurde doch wieder erlaubt.
Wie die Politik auf diese sich ständig ändernden Regelungen kommt, ist schwer zu verstehen:
Wer zum Beispiel in Hessen zum Shoppen Busse und Bahnen des ÖPNV nutzen will, kann dies gerne tun. Tennis spielen – die Einzelspieler haben bei einem Grundlinienduell übrigens einen Abstand von mehr als 20 Metern! – darf man allerdings nicht mehr.
Vollkommen nachvollziehbar und richtig daher auch die Reaktion des HTV-Präsidiums, das auf der Homepage des Landesverbandes umgehend veröffentlicht wurde:
- Das gesamte HTV-Präsidium sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle sind nicht nur von dieser kurzfristigen und überraschenden Entscheidung, sondern auch von der Art der Kommunikation zutiefst enttäuscht. Mit dem Korrigieren einer Verordnung in wesentlichen Punkten am eigentlichen Tag des Inkrafttretens dieser, wird nicht nur das Vertrauen, sondern werden vielmehr die Existenzen unserer großen Tennisgemeinde leichtfertig aufs Spiel gesetzt. Auf Grund dieser Tatsachen hält sich der HTV offen, rechtliche Schritte gegen diesen Vorgang einzuleiten.
Tennishallen in NRW, Rheinland-Pfalz und Hamburg sind im November ohne Einschränkungen geschlossen
Besonders hart wurden die Restriktionen für den Tennissport von Landesregierungen in NRW (mit den Tennis-Landesverbänden TVM, TVN und WTV), Rheinland-Pfalz und auch Hamburg beschlossen:
- Hier müssen die Tennishallen komplett geschlossen werden, Zuwiderhandlungen werden mit einer Ordnungsgebühr von mehreren tausend Euro geahndet. Tennis darf in Rheinland-Pfalz, NRW und Hamburg (mindestens bis zum 30. November) nur im Freien gespielt werden. Und auch nur als Einzel, bzw. – in NRW zumindest in einigen Regionen (mehr dazu s.u.) – als Doppel mit Spielern aus maximal zwei Haushalten. Zudem sind natürlich die entsprechenden Hygieneregeln zu beachten, Clubhäuser, Vereins-Gastronomien usw. ist das das Öffnen ebenfalls untersagt!
Erste Klage gegen Tennis-Hallenschließungen: (Bislang) noch ohne Erfolg …
Nach unseren Informationen hat als erster Tennis-Hallenbetreiber in Deutschland ein Mainzer Tennisverein gegen die angeordnete Hallenschließung geklagt. Das Verwaltungsgericht Mainz lehnte den Eilantrag zwar ab, stellte für weitergehende Klagen aber Erfolg in Aussicht.
… weil die Dringlichkeit des Antrags nicht ausreichend begründet wurde
- Zwar vertritt das Verwaltungsgericht Mainz die Meinung, dass der klagende Tennisverein die erforderliche Dringlichkeit des Eilantrags nicht ausreichend begründen konnte. Aber:
- Die Richter äußerten angesichts des Hygienekonzeptes und der getroffenen Maßnahmen in der Tennishalle jedoch grundsätzliche Zweifel daran, dass die Schließung verhältnismäßig sei.
Wo und wie ist Tennis-Einzeltraining erlaubt?
Während viele Landesverbände zumindest Tennis-Einzeltraining in der Halle bzw. Outdoor erlauben – was bei den jetzt gütigen Corona-Verordnungen auch logisch, sinnvoll und nachvollziehbar ist – ist im Bereich des Tennisverbandes Niederrhein genau wie im TV Mittelrhein sogar jedweder „ … organisierte Trainingsbetrieb ist nicht gestattet, auch Einzeltraining darf nicht durchgeführt werden“.
Aber natürlich gibt es im TVN auch hier Ausnahmen, die zumindest etwas sinnvoll erscheinen:
- „Einzige Ausnahme davon bildet das Training an den Bundes- und Landesstützpunkten in den olympischen Sportarten für die Kaderstufen OK, PK, EK, NK1, NK2 und im paralympischen Sport für die Kaderstufen PAK, PK, TK, NK1, NK2. Im Bereich des TVN profitieren davon fünf Leistungsorientierte Spieler und Spielerinnen aus dem Jugendbereich.“
Einige Regionen in NRW verbieten jetzt sogar Tennis im Freien
Ein Blick nach NRW beweist zudem, wie verwirrend die Auslegung der Corona-Maßnahmen im Hinblick auf den Tennissport sind: So legen einzelne Gemeinden in NRW die Landesverordnung noch strenger aus und schließen alle Sportanlagen inklusive der Tennisanlagen komplett, sodass dort auch unter freiem Himmel überhaupt kein Tennis mehr möglich ist. Deswegen empfiehlt auch der TVN, sich an die jeweiligen kommunalen Behörden (Ordnungsämter) zu wenden, um Auskunft über die lokale Regelung zu erhalten.
Tennis im Corona-Lockdown: So sieht es in den einzelnen Bundesländern aus
Anders als in NRW, Hamburg und Rheinland-Pfalz haben sich die meisten Bundesländer relativ frühzeitig entschieden, dass (zumindest) Einzel in Tennishallen gespielt werden darf – wenn auch natürlich unter überwiegend strengen Hygienemaßnahmen.
Dass Tennis auch in Tennishallen auch erlaubt sei klingt zunächst auch logisch, denn in dem bekannten Beschluss von Kanzlerin Angela Merkel und den Regierungschef heißt es bekanntlich:
- "Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören (...) der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen."
Tennis in Bayern als Einzel grundsätzlich erlaubt
Obwohl sich Bayern während der Corona-Krise durch als Hardliner präsentiert, sind die Bestimmungen im Vergleich zu NRW im Freistatt noch relativ „milde“ – und lobenswert differenziert:
So heißt es vom Bayerischen Tennis-Verband:
- "Grundsätzlich sind Sportanlagen geschlossen. Bereiche, die dem Individualsport dienen, können jedoch geöffnet werden – so zum Beispiel Tennishallen oder Allwetter-Tennisplätze (...) Umkleiden und Toiletten können unter den bestehenden Hygieneschutz-Vorschriften genutzt werden. (...) Es darf zu zweit oder mit Personen aus einem Hausstand auf einem Tennisplatz gespielt werden. Einzeltraining (ein Trainer und ein Schüler) ist erlaubt."
Tennishallen-Lockdown auch in Österreich, in der Schweiz auch Gruppentraining noch möglich
Einen Tag nach Deutschland startete auch die Schließung aller Tennishallen bis zum 30. November in Österreich. Wie auch in Deutschland gibt es für Profi-Tennisspieler Ausnahmen, ebenfalls für eine Nachwuchsspieler. Anders ist die Lage (derzeit) in der Schweiz: Hier ist „verantwortungsvolles Tennisspielen weiterhin möglich“. Dabei ist – unter Einhaltung der Abstandsregelungen – auch Training in größeren Gruppen weiterhin möglich. Bleibt zu hoffen, dass so die Lage auch in anderen Teilen Europas wieder sein wird …
Autor dieses Artikels: Karsten Schmidt-Garve, Journalist / Sportwissenschaftler / Tennistrainer
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