Wie kann ich meine Tennis LK festschreiben lassen?
Verletzung, Schwangerschaft oder ein längerer Auslandsaufenthalt: Wer im zu Ende gehenden LK-Jahr (1. Oktober 2017 bis 30. September 2018) keine Turniere oder Mannschaftsspiele gespielt hat, kann noch bis zum 30.09. seine Leistungsklasse für das nächste LK-Jahr festschreiben lassen
Die Leistungsklassen für das nächste LK-Jahr 2018/19 werden zum Stichtag 30. September neu berechnet. Wie in § 7 der Durchführungsbestimmungen zur Leistungsklassenordnung des DTB geregelt, kann in begründeten Ausnahmefällen die derzeit gültige Leistungsklasse für das neue LK-Jahr mitgenommen, also festgeschrieben werden.
Festschreibung der Tennis-LK: Was sind begründete Ausnahmefälle?
Bei den „begründeten Ausnahmefällen“ ist die mögliche Palette für die LK-Festschreibung recht breit: Verletzung, Krankheit oder eine Tennis-Pause aus anderen Gründen kann ein Grund für die Festschreibung Deiner LK sein. Entscheidend ist, dass bei dem Antrag zur Festschreibung der LK diese Punkte beachtet werden:
Bis wann muss ich meine LK-Festschreibung beantragen?
Der LK-Festschreibungsantrag muss bis spätestens 30. September beim eigenen Landesverband eingereicht werden
An wen richte ich meinen Antrag zur LK-Festschreibung?Dieser Antrag muss in der jeweils von Deinem Landesverband vorgegebenen Form gestellt werden: Im Tennisverband Niederrhein reicht z.B. ein formloser Antrag (ID-Nummer nicht vergessen!). Andere Tennis-Landesverbände wie der Württembergische Tennis-Bund haben ein entsprechendes Formular auf ihre Homepage gestellt.
Welche Anforderungen gelten für die Festschreibung der Leistungsklasse?
Neben den oben bereits erwähnten „begründeten Ausnahmefällen“ muss noch beachtet werden:
Die Ansprechpartner zum Thema LK-Festschreibung in den Landesverbänden:
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