Deutschlands Tennis-Blog des Jahres 2023

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Wie kann ich meine Tennis LK festschreiben lassen?

 

Verletzung, Schwangerschaft oder ein längerer Auslandsaufenthalt: Wer im zu Ende gehenden LK-Jahr (1. Oktober 2017 bis 30. September 2018) keine Turniere oder Mannschaftsspiele gespielt hat, kann noch bis zum 30.09. seine Leistungsklasse für das nächste LK-Jahr festschreiben lassen

 

Die Leistungsklassen für das nächste LK-Jahr 2018/19 werden zum Stichtag 30. September neu berechnet. Wie in § 7 der Durchführungsbestimmungen zur Leistungsklassenordnung des DTB geregelt, kann in begründeten Ausnahmefällen die derzeit gültige Leistungsklasse für das neue LK-Jahr mitgenommen, also festgeschrieben werden.

 

Festschreibung der Tennis-LK: Was sind begründete Ausnahmefälle?

 

Bei den „begründeten Ausnahmefällen“ ist die mögliche Palette für die LK-Festschreibung recht breit: Verletzung, Krankheit oder eine Tennis-Pause aus anderen Gründen kann ein Grund für die Festschreibung Deiner LK sein. Entscheidend ist, dass bei dem Antrag zur Festschreibung der LK diese Punkte beachtet werden:

 

Bis wann muss ich meine LK-Festschreibung beantragen?

Der   LK-Festschreibungsantrag muss bis spätestens 30. September beim eigenen   Landesverband eingereicht werden

 

An wen richte ich meinen Antrag zur LK-Festschreibung?

Dieser   Antrag muss in der jeweils von Deinem Landesverband vorgegebenen Form   gestellt werden: Im Tennisverband Niederrhein reicht z.B. ein formloser   Antrag (ID-Nummer nicht vergessen!). Andere Tennis-Landesverbände wie der   Württembergische Tennis-Bund haben ein entsprechendes Formular auf ihre   Homepage gestellt.

 

Welche Anforderungen gelten für die Festschreibung   der Leistungsklasse?

 

Neben den oben bereits erwähnten „begründeten Ausnahmefällen“ muss noch beachtet  werden:

  • Eine Festschreibung der LK kann nur dann erfolgen, wenn im laufenden LK-Jahr (01.10.2017 - 30.09.2018) maximal zwei LK-relevante Einzel gespielt wurden
  • Festschreibungen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren sind nicht möglich

 

 

Die   Ansprechpartner zum Thema LK-Festschreibung in den Landesverbänden:

 

 

 

 



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